Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Jackelino GmbH
und deren Kunden betreffend des Besuchs des Jackelino Kinderland
(Gladiolenweg 100, 53859 Niederkassel), des Jackelino Indoor Spielplatz
Safari (Otto-Hahn-Straße 6-8, 50997 Köln) und des J-Jump (Gladiolenweg 100,
53859 Niederkassel) geschlossen werden.

2. Vertragsschluss

a. Mit dem Passieren des Kassenbereichs der seitens der Jackelino GmbH
betriebenen Einrichtungen kommt ein Benutzungsvertrag zwischen der
Jackelino GmbH und dem Kunden zustande. Dies gilt unabhängig von dem
Zeitpunkt der Bezahlung des Eintrittsgeldes. Diese AGB sind Gegenstand des
Benutzungsvertrags und werden von dem Kunden ausdrücklich anerkannt.

b. Die Präsentation der Dienstleistungen auf den Internetseiten der seitens
der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen stellt kein verbindliches
Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Es handelt sich allein um eine
unverbindliche Aufforderung an potentielle Kunden, ihrerseits ein Angebot
auf Abschluss eines Vertrags abzugeben. Über die Internetseiten der seitens
der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen besteht für Kunden die
Möglichkeit, Geburtstagspakete und Gutscheine verbindlich zu bestellen.
Durch Anklicken der Buttons „Verbindlich reservieren“ oder „Gutscheine
kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot
unter Einschluss dieser AGB ab. Nach Eingang dieses Angebots erhält der
Kunde eine automatisch erzeugte E-Mail, in welcher bestätigt wird, dass die
Jackelino GmbH seine Bestellung erhalten hat (sog. Eingangsbestätigung).
Durch diese Eingangsbestätigung kommt ein Vertrag noch nicht zustande. Ein
Vertrag kommt vielmehr erst dadurch zustande, dass die Jackelino GmbH
ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt. Dies geschieht in Form der
elektronischen Versendung einer sog. Auftragsbestätigung.

c. Durch die telefonische Reservierung eines Tisches in einer von der
Jackelino GmbH betriebenen Einrichtung kommt ein Benutzungsvertrag nicht
zustande. Es handelt sich vielmehr allein um eine unverbindliche
Reservierung. Ein Benutzungsvertrag kommt erst mit dem Passieren des
Kassenbereichs der seitens der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen
zustande. Dies gilt unabhängig von dem Zeitpunkt der Bezahlung des
Eintrittsgeldes. Diese AGB sind Gegenstand des Benutzungsvertrags und
werden von dem Kunden ausdrücklich anerkannt.

3. Öffnungszeiten

a. Das Jackelino Kinderland und der Jackelino Indoor Spielplatz Safari
haben wie folgt geöffnet:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 14:00 – 19:00 Uhr,

Samstag, Sonntag: 10:30 – 19:00 Uhr,

Gesetzliche Feiertage in NRW und Schulferien in NRW (auch Dienstags): 10:30
– 19:00 Uhr.

In der Zeit vom 24.12. – 26.12. sowie vom 31.12. – 01.01. bleiben sowohl
das Jackelino Kinderland als auch der Jackelino Indoor Spielplatz Safari
ganztägig geschlossen.

b. Das J-Jump hat wie folgt geöffnet:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 14:00 – 19:00 Uhr,

Samstag, Sonntag: 10:00 – 19:00 Uhr,

Gesetzliche Feiertage in NRW und Schulferien in NRW (auch Dienstags): 10:00
– 19:00 Uhr.

In der Zeit vom 24.12. – 26.12. sowie vom 31.12. – 01.01. bleibt das J-Jump
geschlossen.

4. Preise

a. Die gültigen Preise werden in den Eingangsbereichen der seitens der
Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen und auf deren Internetpräsenzen
bekannt gegeben. Eintrittskarten verlieren mit dem Verlassen der
Einrichtungen ihre Gültigkeit. Gelöste Eintrittskarten werden nicht
zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt.

b. Freikarten sind mit Familienangeboten, Geburtstagsreservierungen,
Geburtstagspaketen und anderen Rabattaktionen nicht kombinierbar.

c. Familienangebote gelten nicht während der Schulferien in NRW, an
gesetzlichen Feiertagen in NRW, an Brückentagen sowie an Rosenmontag.

d. Freikarten und Gutscheine haben keine Geltung, wenn die Jackelino GmbH
eine von ihr betriebene Einrichtung aufgrund einer mit einem Kunden
getroffenen gesonderten Vereinbarung außerhalb der regulären Öffnungszeiten
(vgl. Ziffer 3 dieser AGB) öffnet.

5. Verweigerung des Zutritts

a. Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, dürfen die von der Jackelino
GmbH betriebenen Einrichtungen nur in Begleitung eines Elternteils oder
einer anderen aufsichtspflichtigen volljährigen Person betreten.
Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Jackelino GmbH wird
durch ein solches Einverständnis nicht begründet.

b. Eine Nutzung der in der J-Jump-Halle befindlichen Trampoline ist Kindern
unter 4 Jahren nicht gestattet. Kinder, die zwar 4, aber noch keine 6 Jahre
alt sind, dürfen die in der J-Jump-Halle befindlichen Trampoline nur dann
nutzen, wenn ein Elternteil oder eine andere aufsichtspflichtige
volljährige Person das Kind permanent begleitet und beaufsichtigt. Dies
erfordert die Lösung eines Sprungtickets auch durch den Elternteil oder die
andere aufsichtspflichtige volljährige Person. Generell gilt, dass Kinder
vorsichtig an das Trampolinspringen heranzuführen und auf die große
Verletzungsgefahr hinzuweisen sind.

c. Keinen Zutritt zu den von der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen
erhalten solche Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder
anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mitteln stehen, die
sich gewalttätig oder rücksichtslos verhalten oder die Besorgnis eines
solchen Verhaltens begründen. Selbiges gilt hinsichtlich solcher Personen,
die an einer ansteckenden Erkrankung leiden oder sich eine offene Wunde
zugezogen haben.

d. Im Falle eines großen Kundenandrangs behält es sich die Jackelino GmbH
vor, den Zutritt zu den von ihr betriebenen Einrichtungen zu begrenzen und
zu verweigern.

6. Aufsichtspflicht

Die Pflicht zur Beaufsichtigung minderjähriger Kinder obliegt allein den
Eltern oder einer anderen aufsichtspflichtigen volljährigen Person, in
deren Begleitung das Kind die von der Jackelino GmbH betriebenen
Einrichtungen betreten hat. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die
Jackelino GmbH und deren Mitarbeiter wird nicht begründet. Vorstehendes
gilt selbst dann, wenn an einzelnen Spiel- und Sportgeräten
Aufsichtspersonal von der Jackelino GmbH zur Verfügung gestellt wird.

7. Nutzung der Spiel- und Sportgeräte

a. Sämtliche Spiel- und Sportgeräte dürfen ausschließlich entsprechend
ihrer jeweiligen Zweckbestimmung genutzt werden. Bei Zweifeln an der
jeweiligen Zweckbestimmung sind Mitarbeiter der Jackelino GmbH im Vorfeld
der Benutzung des Spiel- und Sportgeräts zu befragen.

b. An den Spiel- und Sportgeräten angebrachte Hinweise und Verbote sind zu
berücksichtigen.

c. Den Anweisungen der Jackelino GmbH und deren Mitarbeitern ist zwingend
Folge zu leisten.

d. Alle Spiel- und Sportgeräte dürfen nur in den dafür ausgewiesen
Bereichen genutzt werden.

e. Begrenzungen der Spiel- und Sportgeräte dienen der Sicherheit der
Kunden. Keinesfalls dürfen Begrenzungen ihrerseits als Spiel- und
Sportgeräte oder als Sitzgelegenheit genutzt werden. Insbesondere ist es
untersagt, an den Begrenzungen der Spiel- und Sportgeräte hochzuklettern.

f. Alle Spiel- und Sportgeräte dürfen ausschließlich in einer Art und Weise
genutzt werden, die es jederzeit ermöglicht, die körperliche Aktivität
innerhalb der Begrenzungen des jeweiligen Spiel- und Sportgeräts
einzustellen. Hier gilt es zu berücksichtigen, dass einige Spiel- und
Sportgeräte ihrer Art nach darauf ausgerichtet sind, eine entfaltete
körperliche Aktivität zu verstärken (z.B. Trampolin, Hüpfburg, Rutsche,
Schaukel). Hier ist besondere Vorsicht geboten.

g. Kunden, die körperliche Beeinträchtigungen aufweisen –
insbesondere solchen, die an orthopädischen Erkrankungen leiden – ist die
Nutzung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte untersagt. Selbiges gilt im Falle
des Bestehens einer Schwangerschaft.

h. Während der Nutzung des Spiel- und Sportgeräts „Bullenreiten“ darf sich
ausschließlich die auf dem Bullen befindliche Person auf dem Spiel- und
Sportgerät befinden. Eine gleichzeitige Besteigung des Bullen durch mehrere
Personen ist untersagt.

i. Das Saltospringen ist auf allen Spiel- und Sportgeräten untersagt.

j. Trampoline dürfen ausschließlich durch eine Person benutzt werden.
Saltosprünge sind untersagt, da bei einem missglückten Versuch eines Saltos
die Gefahr schwerwiegender Verletzungen im Bereich des Kopfes und der
Wirbelsäule besteht. Das Springen ist nur in der Mitte des Sprungtuchs
zulässig. Dadurch sinkt das Risiko für einen Sturz auf den härteren Rand
des Trampolins. Jede Sprungmatte darf nur von einer Person benutzt werden.
Es ist untersagt, von einer Sprungmatte zur nächsten Sprungmatte zu
springen. Ebenso ist es untersagt, in die Sicherheitsnetze (Einzäunung) zu
springen oder sich an diesen Sicherheitsnetzen festzuhalten.

k. In dem Jackelino Kinderland oder dem Jackelino Indoor Spielplatz Safari
befindliche Trampoline dürfen ausschließlich durch solche Kunden benutzt
werden, deren Körpergewicht unter 70 kg liegt.

l. Eine Nutzung der in der J-Jump-Halle befindlichen Trampoline ist erst
gestattet, nachdem der Kunde einen seitens der Jackelino GmbH angebotenen
Einweisungsfilm angesehen hat. Der Einweisungsfilm wird unmittelbar vor
Beginn der Sprungzeiten zu jeder vollen und halben Stunde gezeigt.

m. Der in der J-Jump-Halle befindliche „Ninja Parcours“ darf ausschließlich
von solchen Kunden benutzt werden, die bereits 7 Jahre alt sind.

n. Rutschen dürfen ausschließlich durch eine Person und nur dann benutzt
werden, wenn die vorher rutschende Person sowohl die Rutsche als auch deren
Auslaufbereich verlassen hat. Ferner dürfen Rutschen nur im Sitzen oder auf
dem Rücken liegend mit den Füßen voraus genutzt werden. Des Weiteren ist es
untersagt, Rutschen entgegen der Rutschrichtung hochzuklettern.

o. Das Abspringen von Schaukeln und Wippen ist nicht gestattet.

p. Das Betreten der für die Nutzung von Elektro-Carts ausgewiesenen Fläche
ist nur gestattet, wenn sämtliche Carts still stehen. Die Elektro-Carts
dürfen maximal von 2 Personen gleichzeitig benutzt werden. Die Nutzung ist
nur gestattet, wenn zuvor der Anschnallgurt ordnungsgemäß angelegt worden
ist. Das Elektro-Cart darf erst verlassen werden, wenn sämtliche auf der
Fläche befindlichen Carts zum Stillstand gekommen sind. Die Elektro-Carts
dürfen weder gegen andere Elektro-Carts noch gegen die Begrenzungen der für
die Nutzung von Elektro-Carts ausgewiesenen Fläche gesteuert werden. Ferner
ist ein Betreten der für die Nutzung von Elektro-Carts ausgewiesenen Fläche
ausschließlich mit Schuhen gestattet.

q. Der ausgewiesene Kleinkinderbereich darf ausschließlich von Kindern
genutzt werden, die noch keine 3 Jahre alt sind.

r. Während der Nutzung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte ist der Genuss von
Nahrungsmitteln untersagt. Dies gilt insbesondere auch für Kaugummis und
Bonbons.

s. Kurzzeitiger und/oder technisch bedingter Betriebsausfall einzelner Anlagen ergibt kein Recht auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.

8. Bekleidung

a. Aus Gründen der Hygiene besteht auf sämtlichen Spiel- und Sportgeräten
Sockenpflicht. Es dürfen ausschließlich sog. Antirutschsocken getragen
werden. Im Jackelino Kinderland und dem Jackelino Indoor Spielplatz Safari
können entsprechende Antirutschsocken der Jackelino GmbH an der
Eingangskasse käuflich erworben werden. Eine Nutzung anderer
Antirutschsocken ist hier jedoch gestattet. Demgegenüber ist eine Nutzung
der in der J-Jump-Halle befindlichen Trampoline ausschließlich mit den
speziellen Antirutschsocken des J-Jump gestattet. Diese können an der
Eingangskasse käuflich erworben werden. Alternativ dazu können bereits
käuflich erworbene Socken der J-Jump mitgebracht und von den Kunden genutzt
werden.

b. Die Nutzung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte setzt eine angemessene
Kleidung voraus. Insbesondere ist das Tragen solcher Kleidungsstücke
untersagt, die mit Kordeln, Bändern oder Schlaufen versehen sind. Ebenso
ist das Tragen von Schals und Schlüsselanhängern untersagt. Anhänger,
Ketten, Ohrringe, Piercings im Mundbereich sowie nicht festsitzende
Zahnspangen sind vor der Nutzung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte
abzulegen.

c. Während der Nutzung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte ist das Tragen von
Brillen untersagt. Eine Ausnahme gilt lediglich für sog. Sportbrillen.

d. Die Spiel- und Sportgeräte dürfen nicht mit Schuhen betreten werden.
Eine Ausnahme gilt für Geräte, die sich außerhalb der von der Jackelino
GmbH betriebenen Einrichtungen im Freien befinden und für die Nutzung der
Elektro-Carts.

9. Speisen und Getränke

a. Das Mitbringen von Kuchen, Süßigkeiten, Rohkost und kalten Getränken ist
gestattet. Etwas anderes gilt lediglich in der J-Jump-Halle. Hier ist
ausschließlich das Mitbringen eines Geburtstagskuchen im Falle einer
Geburtstagsreservierung gestattet. Im Übrigen können Speisen und Getränke
in den von der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen käuflich erworben
werden.

b. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich sitzend an den
in den von der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen aufgestellten
Tischen gestattet. Eine Mitnahme von Speisen und Getränken – gleich, ob
verschlossen oder geöffnet – zu den Spiel- und Sportgeräten ist untersagt.
Ebenso ist es – mit Ausnahme von Wasser – untersagt, Speisen und Getränke
mit in den Außenbereich zu nehmen.

c. Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke ist in allen von der
Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen untersagt. Selbiges gilt für den
Konsum von E-Zigaretten.

10. Haftung

a. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der folgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt, haftet die Jackelino GmbH bei einer Verletzung von
vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen
Vorschriften.

b. Auf Schadensersatz haftet die Jackelino GmbH – gleich aus welchem
Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Jackelino GmbH,
vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen
Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung), nur

– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit,

– für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist
die Haftung der Jackelino GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

c. Die sich aus dem vorstehenden ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten
auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren
Verschulden die Jackelino GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zu
vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die Jackelino GmbH einen Mangel
arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware
unternommen hat und für Ansprüche des Käufers nach Maßgabe des
Produkthaftungsgesetzes.

d. Die Jackelino GmbH haftet insbesondere nicht für von Kunden selbst
verschuldete Unfälle, für Schäden, die auf einer unsachgemäßen Behandlung
und/oder Handhabung der Spiel- und Sportgeräte beruhen und/oder durch
andere Kunden der seitens der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen
verursacht werden.

e. Die Jackelino GmbH haftet nicht für Schäden, die infolge des Verlust
oder der Beschädigung/Zerstörung solcher Gegenstände eintreten, die von
Kunden in die seitens der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen
eingebracht werden. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden
Gegenstände in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt (z.B. Schließfach)
oder in dem auf dem Parkplatz abgestellten Kraftfahrzeug hinterlassen
werden.

f. Die Nutzung von Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Jackelino
GmbH ist nicht verpflichtet, die Parkplätze zu bewachen sowie ihre Flächen
und Einrichtungen zu warten, um dort abgestellte Fahrzeuge vor Schäden
(z.B. infolge von Glasscherben und Nägeln) zu bewahren.

g. Unfälle und Schäden sind der Jackelino GmbH
unverzüglich vor Verlassen der Einrichtung zu melden. Zuständige
Ansprechpartner sind die Mitarbeiter an der Eingangskasse, welche
eingetretene Unfälle und Schäden entsprechend dokumentieren.

11. Zuwiderhandlung

Wer den Vorschriften dieser AGB zuwiderhandelt, kann ohne Entschädigung und
ohne Erstattung des Eintrittsgeldes aus den seitens der Jackelino GmbH
betriebenen Einrichtungen verwiesen werden. Selbiges gilt hinsichtlich
solcher Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder anderen, die
freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mitteln stehen, die sich
gewalttätig oder rücksichtslos verhalten oder die die Besorgnis eines
solchen Verhaltens begründen.

 

12. Allgemeines

a. Das Filmen und Fotografieren ist in den seitens der Jackelino GmbH
betriebenen Einrichtungen mit der Maßgabe gestattet, dass fremde Personen
nur mit deren ausdrücklichen Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden
dürfen. Erfolgt das Filmen und Fotografieren für gewerbliche Zwecke, so
bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Jackelino GmbH.

b. Die Mitnahme von Tieren und das Mitbringen von Spielzeug jedweder Art
ist untersagt.

c. Die von der Jackelino GmbH betriebenen Einrichtungen werden
videoüberwacht.

d. Der Gebrauch von Kerzen, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und das Entfachen
von offenen Feuern jedweder Art ist in sämtlichen von der Jackelino GmbH
betriebenen Einrichtungen untersagt. Im Jackelino Kinderland und dem J-Jump
ist das Mitbringen von Heliumluftballons nicht gestattet.
Das Mitbringen von Seifenblasen ist ebenfalls nicht gestattet.
Akteure dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung mitkommen.

e. Zieht sich ein Kunde während der Nutzung der von der Jackelino GmbH
betriebenen Einrichtungen eine offene Wunde zu, so ist eine weitere Nutzung
sämtlicher Spiel- und Sportgeräte zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren
anderer Kunden untersagt.

f. Sämtliche Spiel- und Sportgeräte sowie seitens der Jackelino GmbH zur
Verfügung gestelltes Geschirr verbleibt im Eigentum der Jackelino GmbH.
Eine Mitnahme ist nicht gestattet und wird als Diebstahl strafrechtlich
verfolgt.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

a. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vertraglichen
Beziehungen zwischen der Jackelino GmbH und ihren Kunden gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts,
insbesondere des UN-Kaufrechts.

b. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig,
Niederkassel/Bonn.